Die Satzung und Gebührenordnung beinhalten unsere eigenen gesetzlichen Grundlagen für den FMC e.V.
Der Verein ist eingetragen im Vereinsregister beim Amtsgericht in Neuruppin mit der Bezeichnung VR 16. Durch das Finanzamt wurde für den Verein die Gemeinnützigkeit bestätigt.
Änderungen in der Satzung können nur durch die Jahreshauptversammlung oder durch eine außerordentliche Mitgliederversammlung beschlossen werden und müssen danach behördlich durch das Amtsgericht bestätigt werden.
Die Einhaltung der Satzung und Gebührenordnung ist für alle Clubmitglieder verbindlich.
Die Satzung beinhaltet folgende Schwerpunkte:
§ 1 Name, Sitz, Gerichtsstand und Geschäftsjahr
§ 2 Zweck und Ziele des Vereins
§ 3 Mitgliedschaft
§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder
§ 5 gelöscht
§ 6 Organe des Vereins
§ 7 Die Jahreshauptversammlung
§ 8 Der Vorstand
§ 9 Obliegenheiten des Vorstandes
§ 10 Die Kassenrevision
§ 11 Rechnungswesen
§ 12 Wahlen und Abstimmungen
§ 13 Protokollführung
§ 14 Satzungsänderungen
§ 15 Auflösung
§ 16 Jugendarbeit
§ 17 Inkrafttreten
Die Gebührenordnung regelt für den FMC e.V. die gesammten finanziellen Abläufe. Damit
sind sämtliche Geldeinnahmen und Geldausgaben anschaulich und nachvollziehbar dargestellt. Preise und Dienstleistungen wurden durch die
Jahreshauptversammlung beschlossen
Schwerpunkte der Gebührenordnung :
§ 1 Aufnahmegebühr
§ 2 Mitgliedsbeitrag
§ 3 Bootsstandsgebühr
§ 4 Beitrags- und Gebührenzahlung
§ 5 Gastliegergebühr / Schlüsselpfand
§ 6 Slippgebühr
§ 7 Ausfallgebühr bei Aufbau- und Werterhaltungsarbeitsstunden
§ 8 Zahlungen
§ 9 Inkrafttreten